Da Erdung und Potentialausgleich eines Gebäudes in der Regel miteinander verbunden werden, wird häufig (ungenau) auch dann von Erdung gesprochen, wenn eigentlich Potentialausgleich oder Blitzschutzanlage gemeint sind.
Die Erdungsanlage ist der Teil des Äußeren Blitzschutzes,
der den Blitzstrom in die Erde leiten und dort verteilen soll.
Aufgabe von Erdungsanlagen ist es, Ströme sicher gegen Erde abzuleiten, die bei Erdkurzschlüssen, Doppelerdschlüssen oder im Falle eines Blitzeinschlages auftreten.
Dabei sollen Spannungsdifferenzen zwischen beliebigen Punkten der Anlage so gering wie möglich sein, um den Schutz von Personen und Anlagen zu gewährleisten.
Daher ist es der Grundsatz der Erdung, den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ein einheitliches Referenzpotential jederzeit und sicher zur Verfügung zu stellen, d.h. alle mit der Erde verbundenen Teile müssen auf dem Nullpotential liegen.
Die Ausführung der Erdungsanlage und die Verbindung zu den betreffenden elektrischen Anlagen sind dabei von ausschlaggebender Bedeutung.
Eine Erdungsanlage ist die Grundvoraussetzung für die elektrische Sicherheit in einem Gebäude.
Es wird dringend darauf hingewiesen, dass die entsprechende Norm einzuhalten ist. Im Nachhinein lässt sich ein Fehler nur mit sehr großem Aufwand, sowohl im finanziellen als auch im handwerklichen Sinne, beheben. Besonders zu erwähnen sind hier die Vorgaben, wer die Arbeiten ausführen darf und die, sehr ausführlich zu erstellende, Dokumentation.
Die DIN 18014 sieht als Erdungsanlage ein Fundamenterder vor. Der Fundamenterder wird mit Bandeisen hergestellt und direkt im bewehrten Fundament verlegt. Das Bandeisen muss mit der Bewehrung verbunden und in einer bestimmten Masche verlegt werden. Für die Versorgungsräume sind Anschlussfahnen vom Bandeisen in die Räume zu führen.